Geld für
den Kauf eines Weihnachtsbaumes sei bei der letzten Hartz-Reform rückwirkend
zum 1. Januar 2011 aus den Regelsätzen gestrichen worden, weil sie nicht zum
erforderlichen Grundbedarf gehöre, beklagte Martin Behrsing, Sprecher vom
Erwerbslosen Forum Deutschland, am Donnerstag in Bonn.
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