Solidarität mit den Opfern bei einer Mahnwache am 27. Mai 2015, 11 Uhr, Bundestag Berlin
Anlässlich des Gerichtsverfahrens der Familie bin Ali Jaber gegen die Bundesregierung vor dem Verwaltungsgericht in Köln am 27. Mai 2015 fordert das Aktionsbündnis "Stoppt den US-Drohnenkrieg via Ramstein" die Bundesregierung auf, sich für die sofortige Schließung der Relais-Satelliten-Station in Ramstein einzusetzen und auf die Anschaffung von Kampfdrohnen für die Bundeswehr zu verzichten. Der Generalbundesanwalt solle unverzüglich Ermittlungen auf dem US-Stützpunkt Ramstein gegen Personen aufnehmen, die am Betrieb der Satelliten-Relais-Station beteiligt sind.
Alle tödlichen Angriffe US-amerikanischer Kampfdrohnen werden über die Satellitenrelais-Station auf der US-Airforce-Base Ramstein (Rheinland-Pfalz) geleitet. Ihnen fielen schon über 10.000 Menschen weltweit zum Opfer. Am 29. August 2012 schlugen in Khashamir im Osten des Jemen fünf Raketen ein, abgefeuert von US-Drohnen. Faisal bin Ali Jaber, Ahmed Saeed bin Ali Jaber und Khaled Mohmed Naser bin Ali Jaber waren wie viele andere aus der Großfamilie bin Ali Jaber wegen einer Hochzeit in dem Dorf. Sie überlebten den Drohnenangriff, ihre Familienangehörigen Salim bin Ali Jaber und Walid Abdullah bin Ali Jaber aber wurden von den Raketen getötet, andere Verwandte sind bis heute traumatisiert. Nun erhebt die Familie Klage. Sie fordert von der Bundesregierung „rechtlich und politisch Verantwortung für den US-Drohnenkrieg im Jemen zu übernehmen“ und die „Nutzung der Satelliten-Relais-Station in Ramstein zu unterbinden.“
Beim Militärstützpunkt in Ramstein handelt es sich um bundesdeutsches Hoheitsgebiet. Daran ändert seine Überlassung zur Nutzung durch die Luftwaffe der USA nichts. Kommt es dort zu gesetzeswidrigem Handeln, etwa durch außergerichtliche Tötungen, unverhältnismäßige Waffeneinsätze o. ä., so ist die bundesdeutsche Justiz in der Pflicht zu handeln, wenn solche Rechtsvergehen nicht von der Justiz der USA geahndet werden.
Der Einsatz von Killerdrohnen ist nach Rechtsauffassung der Vereinigten Staaten überall auf der Welt legitim. Außergerichtliche Tötungen durch Drohnen, die über Ramstein (deutsches Hoheitsgebiet) zu ihrem Ziel gesteuert werden, verstoßen aber gegen deutsches Recht und stellen Völkerrechtsdelikte dar. Der Generalbundesanwalt ist daher dringend gefordert, Ermittlungen gegen Soldaten auf dem Ramstein-Gelände einzuleiten.
Der Dienstherr des Generalbundesanwalts ist Bundesjustizminister Heiko Maas. Dieser ist bisher untätig geblieben. Die Duldung außergerichtlicher Tötungen von deutschem Hoheitsgebiet durch die Bundesregierung lässt ihre Beteuerungen, eigene Kampfdrohnen keinesfalls zur Menschenjagd einsetzen zu wollen, unglaubwürdig erscheinen. Der Zwei-Plus-Vier-Vertrag von 1990 spricht Deutschland „volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten“ zu und bekräftigt, dass „von deutschem Boden nur Frieden ausgeht“.
Am Mittwoch, 27. Mai 2015 findet um 11 Uhr vor dem Deutschen Bundestag (Reichtagsgebäude, Wiese) eine Mahnwache des Aktionsbündnisses "Stoppt den US-Drohnenkrieg via Ramstein" statt. Sie sind herzlich zur Berichterstattung eingeladen.
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