27. Februar 2013

Wilhelm Hankel: Europa am Abgrund


Hankel gehört zu den Euro-Kritikern der ersten Stunde. Die Gemeinschaftswährung sei für Europa und Deutschland der falsche Weg, um zur erstrebten politischen Union zu gelangen. Sie belaste Deutschland einseitig als Wachstumslokomotive und mache sie zum Schlusslicht im innereuropäischen Expansionsprozess. Mit dem Verzicht auf die DM habe Europa seinen Stabilitätsanker verloren, während die deutsche Volkswirtschaft ihre Chance verspielt, ihr hohes Lohnniveau und ihren für die übrigen EU-Staaten beispielhaften Sozialstandard über niedrige Realzinsen und hohe Aufwertungsgewinne auszugleichen.

Aus Hankels Sicht verliert Deutschland den Doppelvorteil seiner hohen Sparquote sowie seiner Export- und Leistungsbilanzüberschüsse, der zweithöchsten der Welt. Die in Deutschland spätestens seit der Einführung der Agenda 2010 immer wieder bemühte demographische Entwicklung sieht Hankel nicht als Problem: Ob die beruflich aktive Generation für eine wachsende ältere Generation durch Rentenbeiträge oder durch Mieten, Pachten und Zinsen zur Kasse gebeten wird, maßgeblich als Verteilungsmasse der Gesamtbevölkerung steht immer nur die durch die beruflich aktive Generation erzeugte Menge an Waren und Dienstleistungen zur Verfügung. Rentenbeiträge wie Miet- und Zinseinnahmen sind nur unterschiedliche Verteilungswege. "We owe it to ourselves" (engl. für ‚Wir schulden es uns selbst') war bereits in den 1980er Jahren die Erkenntnis in der damaligen Verschuldungsdebatte. Er verweist auf die Kontroverse zwischen Konrad Adenauer und Ludwig Erhard bezüglich kapital- oder umlagefinanzierter Rente. Als Erhard begriff, dass bei einer angenommen vollständig kapitalgedeckten Rentenversicherung auch der Kapitalmarkt praktisch vollständig in deren Hand sei, habe er sich schnell für das noch heute aktuelle Umlageverfahren entschieden.

Deshalb hatte Hankel mit den Professoren Wilhelm Nölling, Joachim Starbatty und Karl Albrecht Schachtschneider 1997 Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen den Vertrag von Amsterdam zur Einführung des Euro eingereicht, die jedoch nicht erfolgreich war.

Im April 2010 empfiehlt Hankel Griechenland wie anderen gefährdeten Mitgliedern der Eurozone, am besten zur eigenen Währung zurückzukehren. Am 7.Mai 2010 reichten Joachim Starbatty, zusammen mit Wilhelm Hankel, Wilhelm Nölling und Karl Albrecht Schachtschneider sowie Dieter Spethmann, gegen den Milliardenkredit für die Griechenland-Hilfe vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Klage ein. Nach deren Meinung verstößt der Milliardentransfer gegen EU-Recht, Artikel 125,"....Ein Mitgliedstaat haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen eines anderen Mitgliedstaats und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein; dies gilt unbeschadet der gegenseitigen finanziellen Garantien für die gemeinsame Durchführung eines bestimmten Vorhabens." und das deutsche Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage mittlerweile angenommen und den Beteiligten (Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat) seit einem Jahr zur Stellungnahme vorgelegt.

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