Quelle: Am heutigen Montag beginnt vor dem Magistrates’ Court in Horsham, West Sussex, der Prozeß gegen Anthony Rooke, weil der sich weigert, seine Rundfunkgebühren zu bezahlen. Zu seiner Rechtfertigung verweist Rooke auf Paragraph 15, Artikel 3, des drakonischen »Terrorism Act 2000«, der schon beim geringsten Verdacht, man könnte durch sein Tun, z.B. Spenden, den Terrorismus unterstützen, jeden britischen Bürger unter hoher Strafandrohung verpflichtet, von entsprechenden Handlungen abzusehen. Auf dieser Grundlage argumentiert Rooke, daß er sich durch die Zahlung der Rundfunkgebühr der Unterstützung des Terrorismus schuldig machen würde, denn durch die ständigen Desinformationen der BBC über den Ablauf der Anschläge vom 11. September 2001 in den USA decke der Medienkonzern die wahren Schuldigen und leiste somit Beihilfe zum Terrorismus.
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