19. Januar 2013

Dagmar Reim: Ablehnung der verpflichtende Zahlung des Rundfunkbeitrags aus Gewissensgründen

Quelle: mein Name ist Olaf Kretschmann und ich habe bei Ihrem ehemals als Gebühreneinzugszentrale (GEZ) firmierten Dienstleistungsunternehmen die Teilnehmernummer --- --- ---. Dies erwähne ich, weil sich meine folgenden Ausführungen auf Ihren neuen Rundfunkbeitrag beziehen. Mit der Teilnehmernummer können Sie mich eindeutig zuordnen und benötigen keinen Abgleich mit dem Landeseinwohneramt.

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