29. Februar 2012

Warum nur zwei?

Quelle: Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem heute verkündeten Urteil den Antrag zweier Bundestagsabgeordneter gegen die Übertragung von Beteiligungsrechten des Bundestages auf ein Sondergremium für begründet erachtet.

Die Karlsruher Richter haben entschieden, dass die Regelung, wonach die Entscheidungsbefugnisse des Deutschen Bundestages hinsichtlich der (erweiterten) Maßnahmen der EFSF in Fällen besonderer Eilbedürftigkeit und Vertraulichkeit von einem aus 9 Mitgliedern des Haushaltsausschusses gewählten Gremium ausgeübt werden, die Antragsteller in ihren Abgeordnetenrechten verletzt.

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