Quelle: Das
Bundesverfassungsgericht hat mit seinem heute verkündeten Urteil
den Antrag zweier Bundestagsabgeordneter gegen die Übertragung von
Beteiligungsrechten des Bundestages auf ein Sondergremium für begründet
erachtet.
Die
Karlsruher Richter haben entschieden, dass die Regelung, wonach die
Entscheidungsbefugnisse des Deutschen Bundestages hinsichtlich der
(erweiterten) Maßnahmen der EFSF in Fällen besonderer Eilbedürftigkeit und
Vertraulichkeit von einem aus 9 Mitgliedern des Haushaltsausschusses
gewählten Gremium ausgeübt werden, die Antragsteller in ihren
Abgeordnetenrechten verletzt.
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