Quelle: Credit
Suisse, Basler KB und HSBC müssen bis Ende Jahr ihr US-Geschäftsmodell
offenlegen
VON
LUKAS HÄSSIG
BERN
Freitagmorgen, 10 Uhr, Bernerhof, der Sitz des Eidgenössischen
Finanzdepartements: Vertreter der elf Schweizer Banken, die von den USA
bedrängt werden, warten auf vertrauliche Informationen von Michael Ambühl, dem
Finanz-Staatssekretär und Unterhändler im Steuerkrieg mit den Amerikanern.
Anwesend sind auch Spitzenleute der Bankenaufsicht Finma, von Justiz,
Steuerverwaltung und der Bankiervereinigung. Was Ambühl den Banken nach
monatelangem Verhandlungsmarathon als Offerte überbringt, erscheint wie ein
vorzeitiges Weihnachtsgeschenk. Es gibt, so die Botschaft des Chefbeamten, eine
Lösung ohne Anklage.
Laut
einem Involvierten müssen beim Deal beide Seiten nachgeben. Die elf bedrängten
Banken erhalten von der US-Justiz je ein individuelles Abkommen à la UBS
offeriert. Adressaten sind die Credit Suisse (CS), Julius Bär, Wegelin, die
Zürcher Kantonalbank (ZKB), die Basler Kantonalbank (BKB), die Neue Zürcher
Bank (NZB) in Liquidation und die Schweizer Ableger von HSBC, der
Liechtensteinischen Landesbank (LLB) und den drei israelischen Banken Leumi,
Hapoalim und Mizrahi.
Im
Gegenzug müssen die Banken erleichterte Rechtshilfegesuche aus Washington
akzeptieren und damit alle Informationen ihres US-Offshoregeschäfts via Bern an
die USA liefern. Die Namen der US-Kunden werden geschwärzt. Obendrauf kommt
eine Busse. Die Banken müssen bis nächsten Dienstag schriftlich ihr
Einverständnis erklären.
Jede der
elf Banken soll umfassendes Datenmaterial aushändigen. Darunter fällt:
- die
Korrespondenz zwischen Banken und ihren US-Kunden, inklusive Sitzungs- und
Telefonnotizen;
-
interner Schriftwechsel über US-Kunden in den jeweiligen Abteilungen und mit
dem Management;
-
Korrespondenz zwischen Banken und Drittfirmen wie externen Vermögensverwaltern
und Treuhändern betreffend US-Kunden;
- alle
Dokumente über das US-Geschäftsmodell sowie die Informationen über US-Gelder,
die Drittbanken überwiesen wurden.
Brisant:
Selbst die Namen ihrer US-Offshorebanker müssten die Banken übermitteln.
Allerdings soll dies unter der Auflage erfolgen, dass die USA keine
individuellen Strafverfahren anstrengen würden
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