Quelle: Die im
Jahre 1893 als Aktiengesellschaft gegründete Banca d’Italia ist
die italienische Zentralbank und Bestandteil des Europäischen Systems
der Zentralbanken (ESZB).
Die Banca d’Italia wurde 1936 in eine Anstalt
öffentlichen Rechts umgewandelt und 1981 von der Regierung unabhängig. Die
zentralen Aufgaben der Italienischen Zentralbank sind die Sicherstellung von
Währungs- und Finanzstabilität durch ihre Mitverantwortung bei den
Entscheidungen über eine einheitliche Geldpolitik des Euro-Währungsgebietes,
die Umsetzung von EZB-Beschlüssen und die Finanzmarkt- und Bankenaufsicht in
Italien. Darüber hinaus berät sie die nationalen Verfassungsorgane in
finanzpolitischen Angelegenheiten.
Wir werden im Folgenden
untersuchen, ob die Eigentümerstruktur der Banca d’Italia gewährleistet, dass
die nationalen bzw. öffentlichen und gesamtwirtschaftlichen (und nicht einzelne
private) Interessen ordnungsgemäß vertreten werden können. Hierzu werden wir
prüfen, ob die Banca d’Italia auch in Besitz von privaten Institutionen ist.
Private Eigentümer an Zentralbanken sind nicht unüblich und schwanken zwischen
den Extremen amerikanische Notenbank Federal
Reserve (zu 100 % in
Privatbesitz) und Deutsche
Bundesbank (zu 0 % in
Privatbesitz).
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
mutzumzorn@gmx.ch