Quelle: Der
Bundestag muss an Entscheidungen zur Euro-Rettung stärker beteiligt werden.
Dringende Beschlüsse dürfen nicht nur einer Abgeordnetengruppe obliegen.
Dringende
Entscheidungen über Hilfsmaßnahmen zur Stabilisierung der Gemeinschaftswährung
dürfen im Wesentlichen nicht von einem Sondergremium
des Bundestags aus nur neun Abgeordneten getroffen werden. Das Bundesverfassungsgericht erklärte eine Verfahrensregel für
die deutsche Beteiligung an Rettungsaktionen des Euro-Rettungsschirms EFSF
für unwirksam, die ein neun Mitglieder großes Gremium zu weit reichenden
Entscheidungen autorisierte.
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