28. Februar 2012

Sondergremium zur Euro-Rettung teilweise verfassungswidrig

Quelle: Der Bundestag muss an Entscheidungen zur Euro-Rettung stärker beteiligt werden. Dringende Beschlüsse dürfen nicht nur einer Abgeordnetengruppe obliegen.

Dringende Entscheidungen über Hilfsmaßnahmen zur Stabilisierung der Gemeinschaftswährung dürfen im Wesentlichen nicht von einem Sondergremium des Bundestags aus nur neun Abgeordneten getroffen werden. Das Bundesverfassungsgericht erklärte eine Verfahrensregel für die deutsche Beteiligung an Rettungsaktionen des Euro-Rettungsschirms EFSF für unwirksam, die ein neun Mitglieder großes Gremium zu weit reichenden Entscheidungen autorisierte.

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